Schulordnung

Vorläufige Schulordnung der Realschule Mengen

Stand 09.09.2021


Die Regelungen der Schulordnung haben das Ziel, für Schüler, Eltern und Lehrer der Realschule Mengen eine Atmosphäre des Lernens und Zusammenlebens zu schaffen, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen können.
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Aus Gründen der Sicherheit, Hygiene und Gesundheit ist im gesamten Schulbereich die folgende Regeln einzuhalten.

1. Beginn und Ende des Unterrichts

1.1
Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:35 Uhr. Der Aufenthaltsraum ist ab 7 Uhr geöffnet. Schüler der Klassen 5 und 6, für die der Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnt, halten sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof oder im Aufenthaltsraum auf. Im Winter ist das Schulgebäude für die Klassenstufen 5 und 6 ab 7:00 Uhr geöffnet.

1.2
Falls fünf Minuten nach Beginn der Stunde keine Lehrkraft in der Klasse ist, verständigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter/in über das Sekretariat die Schulleitung.

1.3
Am Unterrichtsende verlassen die Schüler das Klassenzimmer erst, wenn dieses in einem ordentlichen Zustand ist. Dazu gehört, dass die Stühle hochgestellt, die Tafel geputzt, die Fenster geschlossen und der Fußboden ohne Abfall ist.

1.4
In der Mittagspause können die Schüler im Aufenthaltsraum oder auf dem Schulhof bleiben, oder ihr Mittagessen in der Schulmensa einnehmen. Der Aufenthaltsraum wird vor Beginn des Nachmittagsunterrichts in einem sauberen Zustand verlassen.

2. Teilnahme am Unterricht / Versäumnisse

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Für Fehlzeiten gelten folgende Regelungen:

2.1
Bei Krankheit erwartet die Schule bereits am ersten Fehltag eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung. Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Benachrichtigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

2.2
Beurlaubung kann der Klassenlehrer in besonders begründeten Fällen bis zu zwei Tage gewähren. Eine längere Beurlaubung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

2.3
Befreiung vom Sportunterricht wird nur auf rechtzeitigen Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist in Krankheitsfällen nur mit schriftlicher Entschuldigung möglich. Bei längerer Erkrankung ist ein schriftliches/ärztliches Attest vorzulegen. Bei Teilbefreiung (Schwimmen/Sport) entscheidet der Fachlehrer über die Teilnahme des Schülers am Unterricht einer anderen Sportgruppe.

2.4
Versäumter Unterrichtsstoff durch Fehlzeiten wird von den Schülern selbständig nachgearbeitet.

3. Klassenarbeiten

3.1
Pro Woche werden höchstens drei Klassenarbeiten geschrieben. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Vokabeltests und schriftliche Wiederholungsarbeiten fallen nicht unter diese Regelung.

3.2
Eine nach Krankheit oder Beurlaubung versäumte Klassenarbeit wird umgehend nachgeschrieben.

4. Hausaufgaben

Hausaufgaben stehen in einem inneren Zusammenhang mit dem Unterricht. Sie dienen der Festigung und Übung und müssen deshalb vom Schüler angefertigt werden.

5. Verhalten im Schul- und Pausenbereich

5.1
Das Verlassen des Schulbereichs während der regulären Unterrichtszeit ist nur aus wichtigem Grund und mit Genehmigung einer Lehrkraft zulässig. Diese Regelung gilt auch während der Freistunden. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulbereichs entfällt die Haftung der Schule.

5.2
Während der Mittagspause ist der Schulbereich beaufsichtigt. Eine weitergehende Aufsichtspflicht über den Schulbereich hinaus entfällt.

5.3
Auf den Wegen von der Schule zu den Sportstätten und zurück (Ablachhalle, Frei- und Hallenbad) ist der von den Sportlehrern vorgeschriebene Weg einzuhalten. Die Benutzung von Fahrzeugen wird ebenfalls von den verantwortlichen Lehrern geregelt.

5.4
Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich zu achten. Dies gilt neben den Klassenzimmern auch für die Flure, die Toiletten und den Schulhof.

5.5
Der Hofdienst wird von den Klassen 5 - 9 entsprechend den ausgehängten Plänen durchgeführt.

5.6
Die Fahrräder werden auf dem Viehmarktplatz abgestellt. Ausnahmen gelten für die Schüler, die aus Richtung Bremen, Granheim, Zeilhag, Arnoldsgrube und aus dem Wohngebiet „Grünes Zimmer“ kommen. Diese Schüler dürfen ihre Fahrräder auf dem Parkplatz der Realschule abstellen.

5.7
Das Schneeballwerfen, sowie das Sitzen auf den Heizkörpern ist nicht erlaubt.

6. Schuleigentum

6.1
Die von der Schule entliehenen Bücher werden unmittelbar nach Ausgabe eingebunden.

6.2
Bei Beschädigung von Schuleigentum haftet der Verursacher. Dies gilt auch für beschädigte Schulbücher.

7. Privateigentum

7.1
Das Privateigentum von Mitschülern und Lehrern wird geachtet. Private Gegenstände (Mäppchen, Schultaschen, Bücher, Hefte, Kleidungsstücke... ) werden nicht durchsucht oder beschädigt.

8. Sonstige Regelungen

8.1
a. Handys, Smartphones und andere digitale Endgeräte dürfen auf dem Schulgelände der Realschule Mengen nicht eingeschaltet sein.
Eine Ausnahme bildet die Mittagspause von 12:40 – 13:30 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen Smartphones und andere digitale Endgeräte außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände der Realschule Mengen benutzt werden.

b. Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrkraft das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Unterrichtsende im Lehrerzimmer abgeholt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden schriftlich informiert. Bei zwei Verstößen gegen diese Ordnung findet ein Gespräch mit den Eltern und der Schulleitung statt. Dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.

c. Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.

d. Ist ein Smartphone oder ein anderes digitales Endgerät während einer Klassenarbeit eingeschaltet, so gilt dies als Täuschungsversuch.

e. Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.

8.2
Das Mitbringen von Alkohol und Drogen, sowie von sämtlichen als Waffen verwendbaren Gegenständen ist strengstens untersagt.

8.3
Kaugummikauen ist an der Schule nicht erlaubt.

8.4
Die Kleidung ist grundsätzlich Ausdruck von Individualität und Selbstbestimmung. Zum erzieherischen Auftrag unserer Schule gehört, dass Kinder und Jugendliche eine Vorstellung entwickeln, welche Kleidung für welche Situation angemessen ist. Deshalb legen wir Wert darauf, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht und bei den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilnehmen.

8.5
Überbekleidung ist während der Unterrichtszeit an die Garderobe im Flur zu hängen.

9. Zwischenmenschlicher Umgang

9.1
Meinungsäußerungen, die sich diskriminierend gegen Einzelne oder gegen Gruppen richten, sind verboten. Schriftlich formulierte Äußerungen sowie Fotos diskriminierender oder bedrohender Art im Internet werden zur Anzeige gebracht und können im Einzelfall bis zum Schulausschluss führen.